Ladungssicherung
Für Ihre Sicherheit
‚Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin und her rollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten‘ (§ 22 StVO).
Mit unseren Ladungssicherungssystemen wie beispielsweise
- Zurrschienen/-punkte
- Zurrgurte
- Ladungssicherungsnetze oder
- Antirutschmatten
erfüllen Sie alle gesetzlichen Vorgaben und gewährleisten darüber hinaus für sich und Ihre Mitarbeiter ein Maximum an Sicherheit.